Neue Test- und Quarantäneregelungen

Neue Test- und Quarantäneregelungen

Guten Morgen liebe Schülerinnen und Schüler sowie liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab morgen tritt eine neue Schulen-Coronaverodnung in Kraft. Hierin ist eine dreimalige Testpflicht pro Woche bis Mitte März für alle (geimpft, genesen und auch geboostert) vorgeschrieben. Es gibt neue Quarantäneregelungen, die den Schulbetrieb hoffentlich etwas erleichtern werden:

  • Tritt in Schulen ein Infektionsfall auf, der durch einen PCR-Test bestätigt wird, besteht für andere Personen aufgrund des schulischen Schutzkonzepts der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach Schulen-CoronaVO und der seriellen Teststrategie keine Absonderungspflicht. Das gilt z. B. auch für Sitznachbarn der infizierten Person.
  • Lediglich im Einzelfall kann eine Absonderung in Betracht kommen, wenn die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten worden sind. In diesen Fällen obliegt es der infizierten Person oder bei jungen Schülerinnen und Schülern ihren Erziehungsberechtigten, die engen Kontaktpersonen (z. B. Sitznachbarn) eigenverantwortlich zu informieren. In diesen Fällen gilt dann eine Absonderungspflicht für fünf Tage. 
  • Sog. Geboosterte, „frisch“ doppelt Geimpfte, geimpfte Genesene und „frisch“ Genesene müssen jedoch gar nicht in Quarantäne.

Neben diesen Regelungen ist es ganz wichtig, dass die Eltern und Erziehungsberechtigten uns weiterhin sofort melden, wenn ein positives Testergebnis vorliegt.

In der ersten Schulwoche habe ich einen verantwortungsvollen Umgang der gesamten Schulgemeinschaft der derzeitigen Situation wahrgenommen. Ein verantwortungsvolles, aber kein verkrampftes Verhalten wird auch in den nächsten Wochen der richtige Weg sein. 

Ich wünsche allen einen schönen Sonntag,

Hauke Ahlers