Selbsttest in den Herbstferien

Selbsttest in den Herbstferien

Selbsttestung Bestätigung durch eine qualifizierte Selbstauskunft vornehmen. Die Bestätigung durch eine qualifizierte Selbstauskunft muss durch eine Sorgeberechtigte bzw. einen Sorgeberechtigten Datum und Uhrzeit unterschrieben werden. Die bescheinigte Testung oder die Selbstauskunft haben eine Wirksamkeit von 72 Stunden und müssen zusammen der einmaligen Schulbescheinigung bei Veranstalter oder der Veranstalterin vorgelegt werden. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird vom Bildungsministerium empfohlen, das Formular des Bildungsministeriums für die Selbstauskunft, welches die Schulen verwenden, zu benutzen.

Sie finden das Formular unter folgenLink: Qualifizierte Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen PoC-Antigentest zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Service/Formulare/Downloads/Corona_wir_testen_Selbstauskunft.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Bei Bedarf können unsere minderjährigen Schülerinnen und Schüler für die Ferienzeit Selbsttests erhalten. Die Klassenlehrkräfte fragen den Bedarf in den Klassen ab und am Freitag werden die georderten Tests durch den SMS Kurs in den Klassen verteilt. Selbstverständlich können auch selbst beschaffte Tests in den Ferien genutzt werden.

Für das Praktikum direkt nach den Herbstferien bekommen die Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen ebenfalls auf Wunsch Testsets zur Verfügung gestellt. 

Herzliche Grüße

Hauke Ahlers