Schulstart nach den Herbsferien

Schulstart nach den Herbsferien

Liebe Schulgemeinschaft,

ich hoffe alle genießen noch den letzten Ferientag und konnten sich in den letzten beiden Tagen im Urlaub oder zu Hause gut erholen. Am Montag beginnt die Schule wieder und es findet Unterricht nach Plan statt. Allerdings gibt es einen neuen Stundenplan, den Plan für Montag findet ihr auf Vertretungsplan

Zuhat das Bildungsministerium in einer Schulinformation über den Umgang der Pandemie angesichts der neuen Rechtslage informiert. Konkret gelten in den Schulen ab Montag folgende Regeln:

• Hygieneempfehlungen
Es gelten die grundlegenden Maßnahmen wie das regelmäßige Lüften sowie das sorgfältige und regelmäßige Händewaschen.

• Richtiges Verhalten bei Auftreten von Krankheitssymptomen
Grundsätzlich gilt: Kinder, die akut erkrankt sind, gehören nicht in die Schule. Es ist eine Entscheidung der Eltern, ob und wann sie ihre Kinder bei einer Ärztin bzw. einem Arzt vorstellen, und es ist Entscheidung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte, ob und ggf. welche Diagnostik sie veranlassen. Ein „Schnupfenplan“ ist daneben nicht erforderlich. 

• Mund-Nasen-Bedeckung
Es bleibt an den Schulen bei den bisherigen Regelungen. Grundsätzlich hat sich die Mund-Nasenbedeckung (MNB) während der Pandemie als besonders wirksame Schutzmaßnahme erwiesen. Ungeachtet der hohen Anforderungen, die nach neuen Infektionsschutzgesetz für die Anordnung einer MNB-Pflicht besteht, gilt: Es ist weiterhin möglich, im Rahmen einer persönlichen und freiwilligen Entscheidung zum Selbst- und Fremdschutz eine MNB zu tragen. Auch an dieser Stelle sind im Miteinander während des Schulalltags in besonderem Maße Rücksichtnahme und verständnisvolle Kommunikation gefordert.

• Vulnerable Personen
Schülerinnen und Schüler, die zum Schulbesuch besondere Schutzvorkehrungen benötigen, weil sie selbst einer besonders vulnerablen Gruppe angehören, müssen sie dies durch ein aussagekräftiges ärztliches Attest nachweisen. Die Schule wird dann aufgrund der jeweils individuell erforderlichen Maßnahmen auf der Grundlage des Erlasses entscheiden, welche Schritte ergriffen werden.

• Schutzimpfungen
Impfungen stellen weiterhin die wichtigste Schutzmaßnahme dar. 

Sollte sich die Risikolage im Laufe der Herbst-/Winterzeit 2022/23 grundlegend ändern, wird die Landesregierung nach Rücksprache Expertenrat neu bewerten und über weitere Schutzmaßnahmen entscheiden, die im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes möglich sind.

Neben Stand des aktuellen Pandemiegeschehens ist auch weiterhin die Frage derEnergieversorgung für die Gesellschaft und daauch für die Schule ein Thema. Den Schulen kommt dabei eine besondere Bedeutung bei der Vermittlung der Grundlagen und des richtigen Verhaltens in dieser Situation zu. Folgendes Informationsblatt haben wir dazu aus Ministerium erhalten: 

Sehr viele Informationen zum Einstieg ins Wochenende. Wir sehen uns am Montag!

Herzliche Grüße

Hauke Ahlers